Probezeit —
Die Probezeit ist deine Chance, bei HOCH Health Ostschweiz anzukommen und zu zeigen, was in dir steckt. Erfahre hier mehr über die Probezeit.

Welche Regelungen gelten bezüglich der Probezeit?
HOCH Health Ostschweiz bietet ein spannendes Arbeitsumfeld und unterstützt dies mit attraktiven, fairen Anstellungsbedingungen. Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden entsprechen dem kantonalen Personalgesetz.
Die Dauer der Probezeit ist abhängig von der Anstellungsdauer:
Anstellungsdauer | Probezeit |
|---|---|
1.–3. Monat | keine Probezeit |
4.-6. Monat | 1 Monat |
ab dem 7. Monat | 3 Monate |
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von sieben Kalendertagen gekündigt werden.
Die Probezeit wird verlängert, wenn Mitarbeitende während ihrer Dauer die Arbeit unverschuldet, zum Beispiel wegen Krankheit oder Unfall, nicht leisten können. Eine Verlängerung aus anderen Gründen, wie zum Beispiel bei Unsicherheit bezüglich Leistung und Verhalten, ist hingegen nicht möglich. Die Probezeit kann im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt werden oder ganz wegfallen.
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